Eine aufgestellte Laterne geriet in Brand. Glücklicherweise geriet das Feuer nicht außer Kontrolle, sodass schlimmeres verhindert wurde. Die Gemeinde nimmt diesen Vorfall jedoch zum Anlass, erneut auf wichtige Regelungen hinzuweisen.
Bei dem Brand handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Holzlaterne oder eine offene Kerze, die nicht für den Gebrauch im Freien geeignet war. Solche Gegenstände stellen eine erhebliche Brandgefahr dar, insbesondere, wenn sie durch Wind umkippen und umliegende Bepflanzung oder bauliche Anlagen in Brand setzen können.
Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass bei der Gestaltung des Kolumbariums bewusst darauf geachtet wurde, keine Ablagemöglichkeiten für persönliche Gegenstände wie Kerzen, Laternen oder Blumenvasen vorzusehen. Diese Regelung dient sowohl der Sicherheit als auch der Würde des Ortes.
Die Gemeinde Eitorf bittet alle Angehörigen und Besucherinnen und Besucher eindringlich, auf das Abstellen brennbarer Gegenstände zu verzichten und die bestehende Friedhofssatzung zu beachten. Nur so kann die Sicherheit aller gewährleistet und die ruhige, gepflegte Atmosphäre des Kolumbariums erhalten bleiben.
Für Rückfragen steht das Friedhofsamt der Gemeinde Eitorf gerne zur Verfügung.